Ein Portrait von mir

25
Jun/09
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Juhu, heute ist mein Portrait gekommen. Hab mir vor einigen Woche ein Portrait in Öl bestellt und das habe ich heute erhalten. Erstaunlich wie nahe es an das original Foto rankommt. Nächste Woche werde ich mein neues Büro beziehen und das tolle Gemälde dort aufhängen :) .

Meine Schwester hat unseren Eltern vor einigen Jahren ein Portrait zur Goldenen Hochzeit geschenkt. Das Geschenk ist super gut bei meinen Eltern angekommen. Somit bin ich auf die Idee gekommen, ein Gemälde vom Foto anfertigen zu lassen. Ansonsten wären die Wände meines Büros etwas leer. :)

Werde bald das Ergebnis hier posten.

Englische Limited in Deutschland grunden

17
Jun/09
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Da ich mich gerade mit dem Thema befasse – vielleicht auch interessant für den ein oder anderen.

Die Rechtsform Limited ist vergleichbar mit der hier in Deutschland bestehenden GmbH. Hauptargument der vielen Gründungen in den letzten Jahren ist die Haftungsbegrenzung bei gleichzeitig niedrigem Stammkapital. Man sollte jedoch das Stammkapital anfangs auch nicht zu niedrig halten, da sich die Haftung auch nur auf das eingezahlte Kapital beschränkt.

Zunehmend werden hier in Deutschland auch aus dem Grund Limited gegründet, dass die Voraussetzungen und der Bürokratismus nicht so umfangreich sind, als bei der Gründung einer GmbH. Auch für Existenzgründer ist diese Rechtsform günstig, wenn Sie sich nicht einem sehr hohen Haftungsrisiko als Privatperson aussetzen wollen.

Ebenso überzeugen das einfache Gesellschaftsrecht sowie einige steuerliche Vorteile. Das Gesellschaftsrecht einer Limited ist unkomplizierter als das einer GmbH. Eine Limited benötigt keinen Notar, bei der GmbH muss jede Änderung notariell beglaubigt werden. Bei der Limited reicht die jährliche Einreichung des „annual return“ (Jahresabschlusses), diese gibt Auskunft über eventuelle Änderungen.

Wer in Deutschland eine Limited gründen möchte, benötigt eine englische Adresse und einen englischen Vertreter. Es wird empfohlen, sich an Limited-Dienstleister zu wenden, denn diese regeln alle englischen Formalitäten und sind auch bei der Eintragung in das englische wie auch deutsche Handelsregister behilflich. In diesem Zusammenhang muss auf eine Besonderheit im geltenden Recht hingewiesen werden: Im täglichen normalen Geschäftsverkehr gilt das deutsche Recht, jedoch bei internen Auseinandersetzungen gilt das englische Recht.